​Auspuffanlangen/Endtöpfe ohne Zulassung

Auspuffanlangen/Endtöpfe ohne Zulassung

In Deutschland gibt es klare Regelungen zur Zulassung von Auspuffanlagen für Motorräder, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und den entsprechenden EU-Richtlinien verankert sind.


Auspuffanlagen ohne Zulassung:

Im Prinzip ist es nicht erlaubt, einen Auspuff ohne Zulassung (z.B. ohne EG-Typgenehmigung oder ABE) an einem Motorrad zu montieren. Dies gilt für alle Motorräder, unabhängig vom Baujahr. Die einzige Ausnahme sind Motorradmodelle, die vor dem 1. Januar 1969 gebaut wurden, da für diese älteren Fahrzeuge teils andere Vorschriften gelten. Allerdings müssen auch diese Auspuffanlagen den allgemeinen Lärmschutzvorschriften und technischen Anforderungen entsprechen.


Zulassung durch eine Prüfstelle:

Falls ein Auspuff keine gültige Zulassung hat, kann eine Einzelabnahme durch eine zugelassene Prüfstelle (z.B. TÜV, Dekra) durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob der Auspuff die geltenden Lärmgrenzwerte und Abgasnormen einhält. Diese Abnahme ist jedoch mit Kosten verbunden und das Ergebnis ist nicht garantiert. Nur wenn der Auspuff alle Anforderungen erfüllt, kann er nachträglich zugelassen werden.


Zusammengefasst: In Deutschland darf grundsätzlich kein Motorrad mit einem nicht zugelassenen Auspuff im Straßenverkehr bewegt werden, unabhängig vom Baujahr. Eine nachträgliche Zulassung ist möglich, aber diese muss von einer anerkannten Prüfstelle bestätigt werden.


Achtung: Dieser Text ist eine Empfehlung, keine Anleitung, wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden!
 
HINWEIS: Arbeiten am gesamten Fahrzeug dürfen nur vom Fachmann vorgenommen werden.
Bei Abweichungen zum Fahrzeugkomponentenhersteller muss aus Sicherheitsgründen der TÜV aufgesucht werden.
 
Bei Verwendung von Anbauteilen innerhalb der StVZO sind die bestehenden Gesetze bezüglich gefährdender Fahrzeugteile im Straßenverkehr zu beachten, und/oder informieren Sie sich vor der Montage bei der zuständigen Zulassungs- oder TÜV-Prüfstelle.