Hinweis Batterieentsorgung
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir als Händler verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
1. Batterien dürfen nicht in den Hausmüll
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Die getrennte Sammlung ermöglicht eine fachgerechte Behandlung und das Recycling wertvoller Rohstoffe.
Bitte leisten Sie so einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.
2. Rückgabe- und Abgabemöglichkeiten
Sie können Altbatterien unentgeltlich zurückgeben:
an unserer Rücknahmestelle / Rücksendeadresse:
Chop it
Antonius Patten
Forsthausstr. 53
41542 Dormagen
Deutschland
bei öffentlichen Sammelstellen Ihres Wohnortes
bei allen Verkaufsstellen, die Batterien anbieten (gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels)
Bitte beachten Sie:
Beschädigte oder aufgeblähte Lithiumbatterien dürfen aus Sicherheitsgründen nicht per Post zurückgesendet werden. Geben Sie diese ausschließlich bei geeigneten kommunalen Sammelstellen ab.
3. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Unter dem Mülltonnen-Symbol können zusätzliche chemische Zeichen stehen:
Pb: enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Diese Stoffe können Umwelt und Gesundheit schädigen. Bitte gehen Sie daher sorgfältig mit entsprechenden Batterien um und führen Sie diese der getrennten Sammlung zu.
4. Hinweise zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung
Verwenden Sie nach Möglichkeit wiederaufladbare Akkus und nutzen Sie Produkte so lange wie möglich. Durch das Recycling von Altbatterien können Metalle wie Kobalt, Lithium, Nickel oder Blei zurückgewonnen werden.
5. Rechtsgrundlagen
Dieser Hinweis erfolgt gemäß:
Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien
Batteriegesetz/Batteriegesetz-Durchführungsgesetz (BattDG) in seiner jeweils geltenden Fassung
den jeweiligen nationalen Umsetzungsregelungen in EU-Mitgliedstaaten