Beleuchtung Prüfzeichen Bedeutung

Motorradbeleuchtung wie Scheinwerfer und Blinker haben Prüfzeichen, die verschiedene Bedeutungen haben und den erlaubten Einsatz bestimmen. 
Beleuchtung ohne E Prüfzeichen ist in Deutschland nicht erlaubt!
 
In der unten aufgeführten Liste finden Sie die Kennzeichen und Ihre Bedeutung:
 
Ort der Zulassung:
 
E1 Deutschland 
E2 Frankreich 
E3 Italien 
E4 Niederlande 
E5 Schweden 
E6 Belgien 
E7 Ungarn 
E8 Tschechien 
E9 Spanien 
E10 ehemaliges Jugoslawien 
E11 Großbritannien 
E12 Österreich 
E13 Luxemburg 
E14 Schweiz 
 
Motorrad Scheinwerfer Ausführung:
 
A - Begrenzungslicht 
B - Nebellicht 
C - Abblendlicht 
R - Fernlicht 
CR - Fern- und Abblendlicht 
C/R - Fern- oder Abblendlicht 
HC - Halogen Abblendlicht 
HR - Halogen Fernlicht 
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht 
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht 
DC - Xenon Abblendlicht 
DR - Xenon Fernlicht 
DC/R - Bi-Xenon 
/ - nicht zusammen einzuschalten 
 
Rückleuchten, Ausführung:
 
A - Begrenzungsleuchte 
AR - Rückfahrscheinwerfer 
F - Nebelschlussleuchte 
IA - Rückstrahler 
R - Schlussleuchte 
S1 - Bremsleuchte 
2a - hintere Blinkleuchte 
 
Blinker:
 
Prüfzeichen 11 nur für vorne geeignet
Prüfzeichen 12 nur für hinten geeignet
11+12 für hinten und vorne geeignet
 

Achtung:
Dieser Text ist eine Empfehlung, keine Anleitung, wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden!


HINWEIS: Arbeiten am gesamten Fahrzeug dürfen nur vom Fachmann vorgenommen werden.
Bei Abweichungen zum Fahrzeugkomponentenhersteller muss aus Sicherheitsgründen der TÜV aufgesucht werden.
Bei Verwendung von Anbauteilen innerhalb der StVZO sind die bestehenden Gesetze bezüglich gefährdender Fahrzeugteile im Straßenverkehr zu beachten, und/oder informieren Sie sich vor der Montage bei der zuständigen Zulassungs- oder TÜV-Prüfstelle.