Beleuchtung Prüfzeichen Bedeutung
Motorradbeleuchtung wie Scheinwerfer und Blinker haben Prüfzeichen, die verschiedene Bedeutungen haben und den erlaubten Einsatz bestimmen.
Beleuchtung ohne E Prüfzeichen ist in Deutschland nicht erlaubt!
In der unten aufgeführten Liste finden Sie die Kennzeichen und Ihre Bedeutung:
Ort der Zulassung:
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslawien
E11 Großbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Motorrad Scheinwerfer Ausführung:
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Rückleuchten, Ausführung:
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
Blinker:
Prüfzeichen 11 nur für vorne geeignet
Prüfzeichen 12 nur für hinten geeignet
11+12 für hinten und vorne geeignet
Achtung:
Dieser Text ist eine Empfehlung, keine Anleitung, wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden!
HINWEIS: Arbeiten am gesamten Fahrzeug dürfen nur vom Fachmann vorgenommen werden.
Bei Abweichungen zum Fahrzeugkomponentenhersteller muss aus Sicherheitsgründen der TÜV aufgesucht werden.
Bei Verwendung von Anbauteilen innerhalb der StVZO sind die bestehenden Gesetze bezüglich gefährdender Fahrzeugteile im Straßenverkehr zu beachten, und/oder informieren Sie sich vor der Montage bei der zuständigen Zulassungs- oder TÜV-Prüfstelle.