​Motorrad Rückspiegel

Motorrad Rückspiegel

In Deutschland benötigen Motorradspiegel seit dem 1. Januar 1990 ein E-Prüfzeichen. Dieses Prüfzeichen zeigt an, dass die Spiegel eine Typgenehmigung nach den entsprechenden europäischen Richtlinien erhalten haben und somit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Motorradspiegel müssen in Deutschland eine Spiegelfläche von mindestens 69 cm² haben.

Motorräder ab Baujahr 1990: Müssen Spiegel mit einem E-Prüfzeichen haben.

Motorräder vor Baujahr 1990: Für diese gelten die damals gültigen nationalen Vorschriften, und sie benötigen kein E-Prüfzeichen.


Achtung: Dieser Text ist eine Empfehlung, keine Anleitung, wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden!
 
HINWEIS: Arbeiten am gesamten Fahrzeug dürfen nur vom Fachmann vorgenommen werden.
Bei Abweichungen zum Fahrzeugkomponentenhersteller muss aus Sicherheitsgründen der TÜV aufgesucht werden.
 
Bei Verwendung von Anbauteilen innerhalb der StVZO sind die bestehenden Gesetze bezüglich gefährdender Fahrzeugteile im Straßenverkehr zu beachten, und/oder informieren Sie sich vor der Montage bei der zuständigen Zulassungs- oder TÜV-Prüfstelle.