Umbau zum Einsitzer
Motorradumbau zum Chopper oder Bobber: der Solositz
Beim Umbau eines Motorrads zum Chopper oder Bobber steht oft die individuelle Gestaltung und Ästhetik im Vordergrund. Eine häufige Änderung ist der Umbau auf einen Solositz, um dem Motorrad den charakteristischen Look zu verleihen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Soziussitz – also der Sitzplatz für einen Beifahrer – bei dieser Umrüstung ordnungsgemäß ausgetragen werden muss, wenn er nicht mehr genutzt wird.
1. Solositz und Austragung des Sozius
- Wenn der originale Soziussitz entfernt wird und das Motorrad auf einen Solositz umgebaut wird, entfällt die Möglichkeit, einen Beifahrer mitzunehmen.
- In diesem Fall muss der Soziussitz offiziell aus den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) ausgetragen werden. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Motorrad nur noch als Einsitzer zugelassen ist.
2. Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle
- Die Austragung des Soziussitzes muss durch eine anerkannte Prüfstelle wie den TÜV, die DEKRA oder eine ähnliche Einrichtung überprüft und bestätigt werden.
- Die Prüfer kontrollieren, ob der Umbau fachgerecht durchgeführt wurde und keine sicherheitsrelevanten Aspekte beeinträchtigt sind. Auch wird überprüft, ob die Anbringung des Solositzes den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Nach erfolgreicher Abnahme durch die Prüfstelle wird der Umbau in die Fahrzeugpapiere eingetragen, und die Änderung des Fahrzeugtyps von "zweisitzig" auf "einsitzig" wird offiziell dokumentiert.